Gemeinde Ammerthal - Gemeindeblatt Sommer 2021

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Jugendschutz auf Festveranstaltungen Die Gemeinde Ammerthal hat in Zusammenarbeit mit dem Jugendbeauftragten der Gemeinde, Herrn Moritz Koberstein, erste Maßnahmen zur Neugestaltung der Ammerthaler Jugendarbeit umgesetzt. Neben der erfolgten Onlinebesprechung mit zahlreichen Vereinsvertretern wurden Themen, Wünsche sowie Ideen Aller angehört und vermerkt. Herr Koberstein ist künftig die Schnittstelle zwischen Jugendlichen, den Vereinen und der Verwaltung. Die Verwaltung wies bereits zu dieser Sitzung, auf neue Auflagen im Zusammenhang mit Festveranstaltungen hin. Nach Auskunft und Mitteilung des Landratsamtes Amberg-Sulzbach werden alle Vereine zeitnah über die Neuerungen des Antragsverfahren bei Festveranstaltungen, betreffend des Jugendschutzes, informiert. Die Gemeinde Ammerthal teilte bereits vorab mit, dass künftig bestellte Jugendbeauftragte der Veranstalter ein „Zertifikat“ vorzulegen haben. Das LRA bietet durch die Arbeitsgruppe „Jugendschutz auf Festen“ jähr l ich 2 Infoabende für Festveranstalter an. Ziel sei es allen Vereinen und Verbänden Informationen und Tipps zu den gesetzlichen Vorgaben des Jugendschutzes zu geben. Eingeladen sind alle Vereinsvorsitzenden und /oder Festverantwortlichen, deren Verein ein Fest, eine Discoparty, eine Kirwa oder einen Ball mit Barbetrieb veranstaltet. Wi l l kommen s i nd auch we i t e r e He l f e r i nsbesonde r e Mitarbeiter*innen beim Ausschank und in der Bar. Vertreter der Polizei, der Jugendämter Stadt Amberg und des Landkreises Amberg-Sulzbach sowie des Arbeitskreises Jugendschutz - - -

erläutern die Jugendschutzbestimmungen bei Festen praktisch informieren zu den verbindlichen Regeln für den Barbereich in der Region beantworten Ihre Fragen Als zusätzliches Angebot gibt es eine Onlineschulung, die selbige Inhalte vermittelt und jederzeit über die Homepage des Landratsamts besucht werden kann. Wie auch bei der Präsenzveranstaltung erhält der / die Teilnehmende ein Zertifikat über den Besuch der Veranstaltung. https://www.landkreis-as.de/jugendschutz/

Hinweise zur Immissionsschutzverordnung

E r f ah r ung z e i g t , be r uhen v i e l e Ruhe s t ö r ungen au f Rücksichtslosigkeit gegenüber Mitmenschen, Gedankenlosigkeit oder auf der Unkenntnis über die Bestimmungen des Lärmschutzes. Meist bleibt es bei Beschwerden, in Einzelfällen kommt es mitunter zu Anzeigen. Um unnötige Streitereien und Ärger mit Nachbarn, Behörden und Gerichten zu vermeiden, geben wir folgende Hinweise:

Liebe Bürger*innen, der Sommer steht vor der Tür, das bedeutet, viel Arbeit für Haus- und Gartenbesitzer. Die Gemeinde erinnert in diesem Zusammenhang an die geltenden Rechtsvorschriften zu den Ruhezeiten in Wohngebieten. Die 32. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) regelt die Betriebszeiten von Laubbläsern und Co. Wir haben Ihnen noch einmal eine Übersicht zu den Einsatzzeiten gängiger Arbeitsgeräte zusammengestellt. Arbeiten, die über das „normale“ Maß hinausgehen, beispielsweise aufgrund einer Baustelle, sollten Sie bei Ihren Nachbarn anzeigen. Gegenseitige Rücksichtnahme und Verständnis, für die jeweilige Auffassung, sind die Grundlage für ein harmonisches Miteinander.

Informationen zum Lärmschutz:

Jeden Sommer muss sich das Ordnungsamt mit zahlreichen Beschwerden wegen Ruhestörungen auseinandersetzen. Wie die

Quelle Bild: Computer Bild / Foto

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