Gemeinde Ammerthal - Gemeindeblatt Sommer 2021
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Haushalt der Gemeinde Ammerthal 2021 Im Laufe der Erstellung der Haushaltsplanung 2021 fanden viele Gespräche statt. Wichtige Erkenntnisse ergaben sich zudem aus dem laufenden Geschäftsbetrieb der Gemeinde Ammerthal, den Protokollen der Gemeinderatssitzungen und den Aufzeichnungen der Kämmerei. Der Entwurf des Haushaltsplans 2021 wurde in einer vorberatenden Online-Sitzung mit allen Gemeinderäten und den drei Bürgermeistern besprochen und festgelegt. Der Haushalt 2021 stand dann gemäß Art. 61 ff. Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) im Mittelpunkt der Aprilsitzung des Ammerthaler Gemeinderats. Das schlussendlich mit nur zwei Gegenstimmen beschlossene Zahlenwerk hat ein Gesamtvolumen von 5.372.414 EUR, es schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 3.784.850 EUR und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.587.564 EUR ab. Dabei beträgt der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 500.000 EUR. Es handelt sich bei den 500.000 EUR um eine sog. Kreditermächtigung. Inwieweit diese tatsächlich in Anspruch zu nehmen ist, wird sich im Jahresverlauf bzw. bis zur Verabschiedung des Haushaltsplan 2022 zeigen und wird dann entsprechend in einer künft igen Gemeinderatssitzung beschlossen. Der Schuldenstand beläuft sich am Ende des Jahres 2020 auf 2.302.703 EUR (ohne sog. Felssturzdarlehen i.H.v. 3.272,21 EUR). Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 0 EUR festgesetzt. Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern - die jedes Jahr neu festzusetzen sind -, werden wie folgt festgesetzt: Grundsteuer A 350 von Hundert, Grundsteuer B 350 von Hundert und die Gewerbesteuer 330 von Hundert. Die Hebesätze entsprechen in der Höhe denen der Vorjahre. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 500.000 EUR festgesetzt. Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen. Die Haushaltssatzung mit Ihren Anlagen tritt mit dem 01. Januar 2021 in K r a f t . Da s L a n d r a t s am t Amb e r g - S u l z b a c h h a t a l s Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 12.05.2021, Az. 43- 941.01, die nach Art. 71 Abs. 2 GO (Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern) erforderliche Genehmigung für folgenden Teil der Haushaltssatzung erteilt: „Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Invest i t ionen und Invest i t ionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt in Höhe von 500.000 EUR (Art. 71 Abs. 2 GO). Die Kreditermächtigung gilt bis zum Ende des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres und, wenn die Haushaltssatzung für das übernächste Jahr nicht rechtzeitig amtlich bekanntgemacht wird, bis zum Erlass dieser Haushaltssatzung (Art. 71 Abs. 3 GO).“ „Die Gemeinde Ammerthal darf zur Sicherung des Kredits keine Sicherheiten bestellen.“ (Art. 71 Abs. 6 GO) Im Übrigen ist die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für die Dauer ihrer Gültigkeit bei der Gemeindeverwaltung, Kämmerei, zur Einsicht bereitzuhalten (§ 4 BekV). Gerne stehe ich Ihnen Rede und Antwort.
Ich möchte hiermit die Gelegenheit nutzen und mich beim Gemeinderat für die konstruktive Zusammenarbeit im Vorfeld der Sitzung bedanken sowie für das in mich gesetzte Vertrauen als Ihren Kämmerer. Meine persönliche Zielsetzung ist und bleibt, dem Gremium und den Bürgerinnen und Bürgern weiter offen, ehrlich und transparent die finanzielle Situation der Gemeinde Ammerthal darzulegen. Besonders in der sog. Corona-Krise, die trotz allem auch eine Finanz- und Wirtschaftskrise ist. Deshalb wird es wichtig sein, gemeinsam mit Sicht, Vernunft und Augenmaß zum Wohle der Gemeinde Ammerthal zu agieren. In 2020 federte noch das von Bund und Länder aufgelegte Sonderförderprogramm die Verluste sowie die Mehrausgaben der Corona-Pandemie ab (93.553 EUR), so muss die Gemeinde heuer ohne diese Finanzspritze planen. „Der Wind aus Berlin und München wird eisiger!“ Beispielhaft dafür steht die Beteiligung an der Umsatzsteuer, die um rund 40 Prozent gegenüber dem Vorjahr zurückgehen wird. Ich wünsche Ihnen alles Gute und bleiben Sie gesund! Ihr Kämmerer Christoph Leikam
Wichtige Einnahmen Verwaltungshaushalt Grundsteuer A: 11.700 EUR Grundsteuer B: 157.500 EUR Gewerbesteuer: 223.500 EUR Einkommenssteueranteil: 1.352.600 EUR
Umsatzsteueranteil: 34.500 EUR Schlüsselzuweisung: 723.500 EUR Sonstige Zuweisungen Einkommenssteueranteil/Finanzausgleichsgesetz: 135.000 EUR Anteil KFZ-Steuer: 47.500 EUR Konzessionsabgabe: 40.000 EUR Zuweisungen Kindertagesstätten: 370.000 EUR Wichtige Ausgaben im Verwaltungshaushalt Kreisumlage: 950.000 EUR Gewerbesteuerumlage: 22.500 EUR Schulverbandsumlage/Mittagsbetreuung: 105.000 EUR Gemeindeanteil Kindertagesstätten: 631.000 EUR Abwasser Zweckverbände: 158.000 EUR Fremdwasserbezug: 90.000 EUR Zinsen: 49.000 EUR Zuführung an den Vermögenshaushalt: 213.680 EUR
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